Betreuungsgutscheine beantragen

Ob alleinerziehend mit einem oder mehreren Kindern, verheiratetes oder unverheiratetes Paar mit gemeinsamen oder je eigenen Kindern: Wenn Sie Kind(er) extern betreuen lassen, können Sie Betreuungsgutscheine beantragen. Bitte füllen Sie alle mit * bezeichneten Felder aus.

 
 

Personalien der erwachsenen Person(en)

Angaben zur Einkommens- und Vermögenssituation

1. erwerbstätige Person:

2. erwerbstätige Person:

Namen des extern betreuten Kindes/der extern betreuten Kinder

Weitere minderjährige Kinder, die nicht extern betreut werden

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061 511 60 00
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