Es ist nie zu früh, sich Gedanken darüber zu machen, wer für uns entscheidet, wenn wir es selbst nicht mehr tun können. Wer heute darüber nachdenkt und ein paar Vorkehrungen trifft, entlastet seine Nächsten im Ernstfall.
Während sich die meisten über Geburten, Hochzeiten und ein neues Eigenheim freuen, schieben viele die Gedanken an die eigene Gesundheit oder sogar den Tod von sich. Dabei ist nichts im Leben so sicher, als dass wir sterben. Wer frühzeitig regelt, wer was im Ernstfall wie tun kann, unterstützt damit vor allem seine Angehörigen. Das gilt für jedes Alter.
Ein Unfall kann schnell passieren und man ist selbst nicht mehr handlungsfähig. Dann ist es wichtig, dass definiert ist, wer unsere administrativen Belange regeln kann. Mit einem handgeschriebenen Vorsorgeauftrag erleichtern wir unseren Nächsten die Abläufe.
Auch eine Patientenverfügung hilft, wenn man nach einem Unfall oder bei einer Krankheit nicht mehr selbst handeln kann. Damit teilen wir unsere Wünsche im medizinischen Bereiche mit.
Formulare und Merkblätter zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung bei der KESB Baselland.
Infos und Muster-Vorsorgeauftrag des Schweizerischen Roten Kreuzes.
Direkt den Muster-Vorsorgeauftrag ansehen und herunterladen.
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung