Für Belege und Krankheitskosten hat die Abteilung Steuern der Gemeinde Reinach bis anhin jeweils ein Beiblatt der Steuererklärung mitgeschickt. Wer weiterhin Papier schickt und seine Original-Unterlagen wieder zurückhaben möchte, muss das Blatt ausfüllen und zurückschicken. Da jeweils nur ein Bruchteil der Steuerzahlenden dieses Blatt benötigt, wird es fortan nicht mehr an alle Haushaltungen geschickt, sondern kann bei Bedarf auf der Gemeinde Reinach vor Ort zu den Öffnungszeiten oder per E-Mail bezogen werden. Wer der Steuererklärung Kopien beilegt oder Originale, die nicht zurückgeschickt werden müssen, benötigt das Blatt nicht.
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Bestellen Sie einen oder mehrere Einzahlungsscheine für Ihre Vorausrechnung oder einen einzigen Einzahlungsschein für Ihre bereits fakturierte definitive Abrechnung. Brauchen Sie mehr als einen Einzahlungsschein für Ihre definitive Rechnung, stellen Sie bitte einen kostenpflichtigen Antrag auf Ratenzahlung.
Sie möchten wissen, wie Ihr aktueller Kontostand für die Steuerbegleichung aussieht. Bestellen Sie einfach einen Kontoauszug. Bitte geben Sie das entsprechende Steuerjahr an.
Eine Ratenzahlung für ordentliche, nicht betriebene Steuern wird für maximal 12 Monate ab definitiver Rechnung (Datum Veranlagungsverfügung) gewährt. Die Bezahlung muss in monatlichen gleich hohen Raten erfolgen. Wird das Gesuch nach Ablauf der ordentlichen Fälligkeit (30 Tage nach Zustellung der definitiven Rechnung) gestellt werden sich die maximalen Raten entsprechend verringern. Sollten wir Ihr eingereichtes Gesuch nicht bewilligen können, so werden wir Ihnen eine angepasste Ratenzahlung gemäss unseren Bedingungen zustellen. Die Gewährung einer Ratenzahlung ist kostenpflichtig und kostet einmalig CHF 40.00. Die Gebühren werden mit der Ratengenehmigung fällig.
Sie werden mit nachfolgendem Link auf die Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Baselland weitergeleitet und erhalten vertiefte weiterführende Informationen über die Steuern im Kanton Baselland. Die Gemeinde Reinach hat keinen Einfluss auf die Informationen des Kantons Baselland.
Bei Fragen zu Verlustscheinen wenden Sie sich bitte an die Creditreform AG, Tel. 061 337 90 40
Befindet sich Ihr Wohnsitz im Kanton Baselland, ist das Betreibungsamt Liestal, Tel. 061 552 46 00 zuständig. Bei ausserkantonalem Wohnsitz wenden Sie sich bitte an das entsprechende Betreibungsamt, welches auf dem Zahlungsbefehl vermerkt ist.
Gerne können Sie uns per E-Mail kontaktieren.
Willkommen bei der Steuerveranlagung / Steuererklärung
Die Fristerstreckung für die Steuererklärung ist beim Kanton Basel-Landschaft zu beantragen.
Der Vergütungszins beträgt 0.2% bei Zahlung bis zum 30. September
Die aktuellen Steuersätze finden Sie >>hier.
Sie werden mit nachfolgendem Link auf die Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Baselland weitergeleitet und erhalten vertiefte weiterführende Informationen über die Steuern im Kanton Baselland. Die Gemeinde Reinach hat keinen Einfluss auf die Informationen des Kantons Baselland.
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