Feuerungskontrolle: Öl-/Gasheizungen

Feuerungskontrolle: ein Beitrag für eine saubere Luft

Wer eine Öl- oder Gasheizung betreibt, muss diese regelmässig überprüfen lassen. Damit kann gewährleistet werden, dass die Anlage effizient und sauber betrieben wird. So werden Mensch und Umwelt vor übermässigen Luftverunreinigungen geschützt.

Wer eine Liegenschaft besitzt und eine Öl- oder Gasheizung hat, muss diese regelmässig kontrollieren lassen. Die Feuerungskontrolle kann eine messberechtigte private Servicefirma, ein messberechtigter Kaminfeger oder der amtliche Feuerungskontrolleur durchführen.

Dokumente

Merkblatt Öl/Gasheizungen

Übersicht Strasse Messkreis aktuelle Heizperiode

Meldekarte Feuerungskontrolle

Meldung der abgeschlossenen Sanierung der Heizung


Messberechtigte Fachpersonen (Servicefirmen)

Hier gehts zur Liste.


Oft gestellte Fragen

Wer ist der amtliche Feuerungskontrolleur in Reinach?

Der Gemeinderat hat die Aufgaben der Firma Fred Senn AG in Übereinstimmung mit dem kommunalen Reglement über die Feuerungskontrolle übertragen. Die Aufgaben umfassen:

  • Durchführung der amtlichen Feuerungskontrolle und Abnahmekontrollen.
  • Validierung der Kontrollen, die durch andere Unternehmen (Servicefirmen und Kaminfeger) durchgeführt werden.
  • Führen einer aktualisierten Datenbank, die die Anlagedaten, Zuständigkeiten und Messresultate enthält. Die erhobenen Daten bleiben Eigentum der Gemeinde und unterliegen dem Datenschutz. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.
  • Inkasso der Gebühren der Gemeinde gemäss Verordnung über die Feuerungskontrolle.

Bei welchen Liegenschaften ist die Feuerungskontrolle aktuell fällig?

Bei welchen Liegenschaften die Feuerungskontrolle aktuell fällig ist, steht auf der Liste «Übersicht Strassen Heizperiode», die auf der Gemeinde-Website zu finden ist (siehe unten).

Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften mit Öl- und Gasheizungen, die bisher eine private Servicefirma oder den Kaminfeger beauftragten, können bei ihrer Liegenschaft die Feuerungskontrolle wie bis anhin in Auftrag geben. Die entsprechenden Unterlagen (Rapport, Messstreifen und Russfilter) müssen bis spätestens am 15. April 2025 beim amtlichen Feuerungskontrolleur, Fred Senne AG, Mittlere Strasse 70, 4056 Basel, eingetroffen sein. Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer, die ihre Heizung bisher durch den amtlichen Feuerungskontrolleur messen liessen, werden vom amtlichen Feuerungskontrolleur, Fred Senne AG, einen Termin für die Kontrolle erhalten.

Was wird kontrolliert?

Kontrolliert werden Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1000 kW. Es werden in der Regel folgende Werte gemessen:

  • Abgasverlust in %
  • Kohlenmonoxid-Gehalt
  • Stickoxid-Gehalt
  • Russzahl
  • unverbrannte Ölanteile

Wie oft muss kontrolliert werden?

Bei Ölheizungen muss die Kontrolle periodisch – in der Regel alle zwei Jahre wiederholt werden. Gasheizungen müssen alle vier Jahre geprüft werden.

Die Besitzerin oder der Besitzer der Anlage wird schriftlich über die anstehende Kontrolle vor der jeweiligen Messperiode informiert.

Wie ist die Meldung neuer Heizanlagen oder von Anlagen mit abgeschlossener Sanierung?

Sanierte oder neue Heizanlagen sind an den amtlichen Feuerungskontrolleur (Firma Fred Senn AG) mit dem Meldeblatt zu melden.

Wer darf kontrollieren?

Seit ein paar Jahren können Sie selbst wählen, wer die periodische Kontrolle durchführt. Diese kann entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine vom Kanton autorisierte Fachperson erfolgen.

Die Abnahmekontrolle von sanierten oder neuen Heizungsanlagen ist durch eine vom Kanton messberechtigte Fachperson oder den amtlichen Feuerungskontrolleur innert 12 Monaten nach Betriebsaufnahme durchzuführen.

Wer ist zuständig bei Abnahme neuer Anlagen?

Bei der Inbetriebnahme einer neuen Anlage sind mehrere Stellen involviert. Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben sind wie folgt verteilt:

  • der Kaminfeger prüft die fachgerechte Installation der Heizungsanlage und des Kamins (Standort, Abstände, Zugang für Reinigung etc.).
  • IWB ist zuständig für die Abnahme der Gasleitung bis zur Heizanlage.
  • der amtliche Feuerungskontrolleur ist zuständig für die Kontrollmessung (analog der Abgaskontrolle bei Fahrzeugen) und Typenabnahme der Heizung und Meldung an das Lufthygieneamt.
  • Die Nachführung der Datenbank Feko bei Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpen-Heizung erfolgt durch den amtlichen Feuerungskontrolleur.
 
 

Feuerungskontrolle: Holz

Die Gemeinde Reinach hat die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) Basel-Landschaft, die durch den Verband "Feuerungskontrolle Basel-Stadt und Basel-Landschaft" betrieben wird, mit der Koordination der Holzfeuerungskontrollen beauftragt.

Die Kontrollen erfolgen in Reinach gestaffelt. In der Messperiode 2024/25 finden sie im Sektor 1a statt, siehe Liste. In den restlichen Sektoren erfolgt die Erst-Kontrolle in den folgenden Jahren:

  • Sektor 1b: 2025/26 
  • Sektor 2a: 2026/27 
  • Sektor 2b: 2027/28

Dokumente

Merkblatt Holz

Flyer Richtig anfeuern

 
 
 
 
Für Holz: siehe weiter unten
 
 

Bei Fragen gibt Ihnen gerne Auskunft:

Bayard Marc

 
 

Oder wenden Sie sich direkt an:

Fred Senn AG, Tel. 061 321 85 24, E-Mail

 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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