Feuerungskontrolle: ein Beitrag für eine saubere Luft
Wer eine Öl- oder Gasheizung betreibt, muss diese regelmässig überprüfen lassen. Damit kann gewährleistet werden, dass die Anlage effizient und sauber betrieben wird. So werden Mensch und Umwelt vor übermässigen Luftverunreinigungen geschützt.
Wer eine Liegenschaft besitzt und eine Öl- oder Gasheizung hat, muss diese regelmässig kontrollieren lassen. Die Feuerungskontrolle kann eine messberechtigte private Servicefirma, ein messberechtigter Kaminfeger oder der amtliche Feuerungskontrolleur durchführen.
Übersicht Strasse Messkreis aktuelle Heizperiode
Meldung der abgeschlossenen Sanierung der Heizung
Messberechtigte Fachpersonen (Servicefirmen)
Oft gestellte Fragen
Der Gemeinderat hat die Aufgaben der Firma Fred Senn AG in Übereinstimmung mit dem kommunalen Reglement über die Feuerungskontrolle übertragen. Die Aufgaben umfassen:
Bei welchen Liegenschaften die Feuerungskontrolle aktuell fällig ist, steht auf der Liste «Übersicht Strassen Heizperiode», die auf der Gemeinde-Website zu finden ist (siehe unten).
Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften mit Öl- und Gasheizungen, die bisher eine private Servicefirma oder den Kaminfeger beauftragten, können bei ihrer Liegenschaft die Feuerungskontrolle wie bis anhin in Auftrag geben. Die entsprechenden Unterlagen (Rapport, Messstreifen und Russfilter) müssen bis spätestens am 15. April 2025 beim amtlichen Feuerungskontrolleur, Fred Senne AG, Mittlere Strasse 70, 4056 Basel, eingetroffen sein. Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer, die ihre Heizung bisher durch den amtlichen Feuerungskontrolleur messen liessen, werden vom amtlichen Feuerungskontrolleur, Fred Senne AG, einen Termin für die Kontrolle erhalten.
Kontrolliert werden Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1000 kW. Es werden in der Regel folgende Werte gemessen:
Bei Ölheizungen muss die Kontrolle periodisch – in der Regel alle zwei Jahre wiederholt werden. Gasheizungen müssen alle vier Jahre geprüft werden.
Die Besitzerin oder der Besitzer der Anlage wird schriftlich über die anstehende Kontrolle vor der jeweiligen Messperiode informiert.
Sanierte oder neue Heizanlagen sind an den amtlichen Feuerungskontrolleur (Firma Fred Senn AG) mit dem Meldeblatt zu melden.
Seit ein paar Jahren können Sie selbst wählen, wer die periodische Kontrolle durchführt. Diese kann entweder durch den amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine vom Kanton autorisierte Fachperson erfolgen.
Die Abnahmekontrolle von sanierten oder neuen Heizungsanlagen ist durch eine vom Kanton messberechtigte Fachperson oder den amtlichen Feuerungskontrolleur innert 12 Monaten nach Betriebsaufnahme durchzuführen.
Bei der Inbetriebnahme einer neuen Anlage sind mehrere Stellen involviert. Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben sind wie folgt verteilt:
Die Gemeinde Reinach hat die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) Basel-Landschaft, die durch den Verband "Feuerungskontrolle Basel-Stadt und Basel-Landschaft" betrieben wird, mit der Koordination der Holzfeuerungskontrollen beauftragt.
Die Kontrollen erfolgen in Reinach gestaffelt. In der Messperiode 2024/25 finden sie im Sektor 1a statt, siehe Liste. In den restlichen Sektoren erfolgt die Erst-Kontrolle in den folgenden Jahren:
Bei Fragen gibt Ihnen gerne Auskunft:
Oder wenden Sie sich direkt an:
Fred Senn AG, Tel. 061 321 85 24, E-Mail
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