Vorsorge und Beiträge

Die Vorsorge ist schweizweit geregelt. AHV, Pensionskasse und 3. Säule sollen den Pensionierten ihren gewohnten Lebensstandard sichern.

Die Invalidenversicherung (IV) soll den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage sichern, wenn sie invalid werden. Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.Aber auch für Junge, die soeben erst an ihr Berufsleben denken, bietet die Gemeinde Unterstützung, indem sie Ausbildungsbeiträge entrichtet. Weiter unten auf der Seite finden Sie detailliertere Informationen.

AHV
Soziales
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AHV, IV und Ergänzungsleistungen

Falls Sie eine Altersrente beziehen möchten, müssen Sie Ihren Anspruch etwa 3-4 Monate vor Erreichen des Rentenalters mit einem Formular anmelden. Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle erhältlich.

Beiträge von Nichterwerbstätigen
Wenn Sie einen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben und kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, müssen Sie selber Beiträge an die AHV entrichten, damit keine Beitragslücken entstehen. Dies gilt namentlich für:

  • Vorzeitig Pensionierte
  • Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
  • Ausgesteuerte Arbeitslose
  • Geschiedene ohne Erwerbstätigkeit
  • Verwitwete ohne Erwerbstätigkeit
  • Ehegatten von Pensionierten, welche noch nicht rentenberechtigt sind
  • Weltreisende

Die Anmeldeformulare sind bei den AHV-Ausgleichskassen oder der Gemeinde-Zweigstelle im Stadtbüro Reinach erhältlich.

Invalidenversicherung
Um von der Invalidenversicherung Leistungen zu erhalten, müssen Sie Ihren Anspruch bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons anmelden. Anmeldeformulare sind bei den IV-Stellen, den Ausgleichskassen und den Gemeinde-Zweigstellen erhältlich.

Ergänzungsleistungen
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen und unsicher sind, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben, fragen Sie im Stadtbüro der Gemeinde Reinach. Hier erhalten Sie auch die Anmeldeunterlagen. Sie können diese auch telefonisch anfordern.

AHV


 

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061 511 60 00
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