Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen?
Wir heissen Sie herzlich willkommen in Reinach.
Haben Sie daran gedacht, sich bei Ihrer ehemaligen Wohngemeinde abzumelden?
Wenn ja, muss Ihre Anmeldung bei uns innert 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, benötigen wir folgende Unterlagen.
Ein Zuzug kann auch Online erfolgen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dem Onlineportal eUmzugCH.
Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger
- Abmeldebescheinigung
- Bei Zuzug aus dem Ausland: amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (Heimatschein, Personenstandsausweis, Heiratsurkunde, Familienbüchlein, Gerichtsurteil o. Ä.)
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht zuziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie
- Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete
- Für Liegenschaftsbesitzer: Bitte Grundbuchauszug oder Kaufvertrag mitnehmen
Ausländische Staatsangehörige
Zuzug innerhalb der Schweiz:
- Abmeldebescheinigung
- Reisepass
- Ausländerausweis
- Amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (Heiratsurkunde, Gerichtsurteil o. Ä.)
- Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete
- Für Liegenschaftsbesitzer: Bitte Grundbuchauszug oder Kaufvertrag mitnehmen
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht zuziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie
- Amtliches Dokument, das Auskunft über die korrekte Namensführung der Eltern gibt z. B. Geburtsurkunde
Ausländische Staatsangehörige
Zuzug vom Ausland:
- Abmeldebescheinigung (Zuzug Europa)
- Zusicherung des Amt für Migration, Visum (für Personen aus einem Drittstaat)
- Gültiger Reisepass
- Geburtsurkunde in Englisch/Deutsch/Französisch
- Krankenversicherungsnachweis (z.B. Versicherungskarte oder aktuelle Versicherungspolice) - innert 3 Monaten seit Zuzug in die Schweiz vorzuweisen
- Wenn erwerbstätig: Arbeitsvertrag, resp. aktuelle Arbeitsbestätigung
- Amtliches Dokument, das Auskunft über den Zivilstand gibt (Heiratsurkunde, Familienbüchlein, Gerichtsurteil o. Ä.)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin bei Untermiete
- Sorgerechtsregelung bei Geschiedenen mit minderjährigen Kindern, bei geteiltem Sorgerecht das Einverständnis (schriftlich) der/des nicht zuziehenden Partnerin/Partners inkl. ID-Kopie
- Amtliches Dokument, das Auskunft über die korrekte Namensführung der Eltern gibt z. B. Geburtsurkunde
Wochenaufenthalter:
- Heimatausweis oder Niederlassungsbescheinigung (erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
- Amtlicher Personalausweis (IDK, Pass, Ausländerausweis)
- Mietvertrag bzw. schriftliches Einverständnis des Eigentümers / der Eigentümerin bei Untermiete
- Fragebogen über Wochenaufenthalt plus die darauf aufgeführten Unterlagen (siehe pdf-Dokument unten folgend unter "Dokumente")
Die Anmeldung durch eine Drittperson (Firma, Verwandter, Bekannter) ist nur mit einer Vollmacht möglich. Untenstehend finden Sie ein entsprechendes Formular, welches Sie verwenden können.
Hundehaltung und -gebühren
Wegleitung Hundeanmeldung
Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde registrieren zu lassen. Anmeldungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug oder Anschaffung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen.
Weitere Informationen sind auch zu finden auf der Webseite der Hundefachstelle des Kantons-Basellandschaft.