Drittmeldepflicht

Wer meldepflichtige Personen in seinem Haushalt aufnimmt oder ihnen Räumlichkeiten vermietet, muss dies der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen melden. So schreibt es das Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) vor.

Sie finden dazu weiter unten ein Online-Formular.

Bitte weisen Sie die Personen, die zu-, um- oder wegziehen, darauf hin, dass diese sich gemäss ARG auch persönlich bei der Einwohnerkontrolle (Stadtbüro) innert 14 Tagen melden müssen. Das Stadtbüro der Gemeinde Reinach befindet sich an der Hauptstrasse 10, im Parterre links.

Drittmeldepflicht - Formular
Stadtbüro
Ausweise und Bescheinigungen
 

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

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Fr 8-14 Uhr durchgehend
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