Legislative und Exekutive haben sich in Reinach zum Ziel gesetzt, ihre Zusammenarbeit zu optimieren und damit Voraussetzungen für noch bedarfsgerechtere Dienstleistungen an die Bevölkerung zu schaffen. Aus diesem Grund steuern die Behörden wirkungsorientiert mit mehrjährigem Planungshorizont.
Der unbestrittene Vorteil der Reform liegt für alle Beteiligten in der Steigerung der Planungssicherheit. Durch neue Steuerungsinstrumente werden die Leistungen in einen direkten Zusammenhang zu den Kosten gestellt. Konnte früher das Parlament während des Jahres neue Projekte beschliessen, ohne danach zu fragen, welche Konsequenzen daraus für die gesamte und langfristige Finanzplanung entstanden, ist dies heute nicht mehr möglich: Bestellung und Bezahlung sind dank der Reinacher Reform nicht mehr voneinander zu trennen. Die finanzielle Situation ist damit viel transparenter.
Dank der neuen Philosophie, die Politik und Verwaltung zu einer konsequenten Aussensicht verpflichtet, steht die Bevölkerung im Fokus. Allein schon durch diese Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Reinachs Leistungen kontinuierlich optimiert und verbessert werden.
Die Reform ist im Juli 2012 mit Übergabe des ersten Jahresberichts an den Einwohnerrat erfolgreich abgeschlossen worden.
Am 19. März 2007 hat der Einwohnerrat in Anlehnung an die ER-Vorlage 905/07 der Bildung einer Reformkommission zugestimmt und diese beauftragt, die Zusammenarbeit zwischen Einwohnerrat, Gemeinderat und Verwaltung zu optimieren. Mit der Vorlage 928/07 hat der Einwohnerrat am 28. Januar 2008 die folgenden Ziele für die Reform festgelegt:
Am 25. August 2008 hat der Einwohnerrat die Umsetzung der Reform beschlossen (Vorlage 939/08).
Der Einwohnerrat hat beschlossen, ein Vorprojekt zur Durchführbarkeit der Reinacher Reform zu starten. Diese untenstehende Vorlage war der Start für die Reinacher Reform.
Die Reform ist im Juli 2012 mit Übergabe des ersten Jahresberichts an den Einwohnerrat erfolgreich abgeschlossen worden.
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