Damit Gewässer einen Beitrag zu Biodiversität, Hochwasserschutz, Trinkwasserversorgung und zur Naherholung leisten können, brauchen sie genügend Raum. Entlang von Flüssen, Bächen und Seen muss deshalb gemäss eidg. Gewässerschutzverordnung ein Gewässerraum festgelegt werden. Für die Gewässerräume im Landschaftsgebiet ist grundsätzlich der Kanton zuständig ist, im Siedlungsgebiet ist dies Aufgabe der Gemeinden. Der Regierungsrat hat die Mutation «Gewässerraum» am 15. Februar 2022 genehmigt und die hängige Einsprache abgewiesen.
Bisherige Planungsschritte
Die öffentliche Mitwirkung fand vom 19. September bis 18. Oktober 2019 statt. Im Mitwirkungsbericht nimmt der Gemeinderat zur Mitwirkungseingabe Stellung.
Der Einwohnerrat hat die Mutation "Gewässerraum" am 3. Februar 2020 beschlossen(Vorlage Nr. 1208/20). Die öffentliche Planauflage fand vom 8. Juni bis 7. Juli 2020 statt. Es wurde eine Einsprache eingereicht.
Unterlagen zur Planauflage
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