Der Kanton fördert altersgerechten Wohnraumumbau

25.06.2024

Sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Bewohnerinnen und Bewohnern von selbst genutztem Wohneigentum können vom Förderprogramm profitieren.

Der Verbleib in der eigenen Wohnung (inkl. altersgerechte Seniorenwohnung), mit Unterstützung von Spitex und weiteren Dienstleistungen, findet seit Jahrzehnten sehr hohe Akzeptanz. Neun von zehn Seniorinnen und Senioren geben in Umfragen an, dass für sie das Wohnen in der eigenen Wohnung eine ideale Lebenssituation im Alter darstellt. Wohnungen und Häuser sind jedoch häufig nicht an die Bedürfnisse des Alters angepasst. Oft sind Hindernisse vorhanden, die die Selbständigkeit der älteren Menschen einschränken und ihre Sicherheit gefährden. Beispielsweise zu enge Badezimmer-Türen oder Badewannen. Wer schon einmal Hilfe anderer in Anspruch nehmen musste, um wieder aus der Badewanne herauszukommen, weiss wovon die Rede ist.

Mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft können Menschen im AHV-Alter bei Umbaumassnahmen unterstützt werden. Die Unterstützung beinhaltet einerseits Beratung für altersgerechtes Wohnen und andererseits finanzielle Förderbeiträge durch den Kanton. Auch Mieterinnen und Mieter können die Hilfen in Anspruch nehmen. Allerdings ist bei Umbauten die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers notwendig.

Auf der Webseite des Amts für Gesundheit BL wird in sechs Schritten gezeigt wie man zu einem Förderbeitrag kommt: Förderung altersgerechte Wohnumbauten – baselland.ch. Voraus geht immer ein Beratungsgespräch mit der vom Kanton beauftragten Fachstelle der Procap. Der Kanton und die Procap haben eine Broschüre «Altersgerechte Umbauten von Wohnraum» publiziert, die alle wichtigen Informationen zum neuen Förderprogramm enthält (siehe Broschüre).
Zum Schluss ein Hinweis, der zwar Überwindung kostet, aber viel Leid verhindern kann:
Entsorgen Sie Ihre Teppiche und entfernen Sie Stolperkabel am Boden.

Haltestangen in der Dusche erhöhen die Sicherheit.
Haltestangen in der Dusche erhöhen die Sicherheit.

Gemeinde Reinach
Hauptstrasse 10
4153 Reinach
061 511 60 00
info(at)reinach-bl.ch

Folgen Sie uns

Social Media

Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.

Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr

Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung

Details zu den Öffnungszeiten

Energie Stadt Reinach BL Logo

© Gemeinde Reinach 2024

 

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.