25.06.2024
Sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Bewohnerinnen und Bewohnern von selbst genutztem Wohneigentum können vom Förderprogramm profitieren.
Der Verbleib in der eigenen Wohnung (inkl. altersgerechte Seniorenwohnung), mit Unterstützung von Spitex und weiteren Dienstleistungen, findet seit Jahrzehnten sehr hohe Akzeptanz. Neun von zehn Seniorinnen und Senioren geben in Umfragen an, dass für sie das Wohnen in der eigenen Wohnung eine ideale Lebenssituation im Alter darstellt. Wohnungen und Häuser sind jedoch häufig nicht an die Bedürfnisse des Alters angepasst. Oft sind Hindernisse vorhanden, die die Selbständigkeit der älteren Menschen einschränken und ihre Sicherheit gefährden. Beispielsweise zu enge Badezimmer-Türen oder Badewannen. Wer schon einmal Hilfe anderer in Anspruch nehmen musste, um wieder aus der Badewanne herauszukommen, weiss wovon die Rede ist.
Mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft können Menschen im AHV-Alter bei Umbaumassnahmen unterstützt werden. Die Unterstützung beinhaltet einerseits Beratung für altersgerechtes Wohnen und andererseits finanzielle Förderbeiträge durch den Kanton. Auch Mieterinnen und Mieter können die Hilfen in Anspruch nehmen. Allerdings ist bei Umbauten die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers notwendig.
Auf der Webseite des Amts für Gesundheit BL wird in sechs Schritten gezeigt wie man zu einem Förderbeitrag kommt: Förderung altersgerechte Wohnumbauten – baselland.ch. Voraus geht immer ein Beratungsgespräch mit der vom Kanton beauftragten Fachstelle der Procap. Der Kanton und die Procap haben eine Broschüre «Altersgerechte Umbauten von Wohnraum» publiziert, die alle wichtigen Informationen zum neuen Förderprogramm enthält (siehe Broschüre).
Zum Schluss ein Hinweis, der zwar Überwindung kostet, aber viel Leid verhindern kann:
Entsorgen Sie Ihre Teppiche und entfernen Sie Stolperkabel am Boden.
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