12.11.2024
Abwassergebühren
Die kantonalen Ansätze für die Weiterverrechnung der Abwassergebühren 2024 wurden durch den Regierungsrat festgelegt und vom Gemeinderat genehmigt. Die Gebühren werden gegenüber dem Vorjahr für das Schmutzwasser neu mit CHF 1.64/m3 sowie für das Regenwasser CHF 0.15/m3 verrechnet.
Abstimmungen vom 9. Februar 2025
Am 9. Februar 2025 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlage:
1. Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
Kantonale Vorlagen:
2. Einführung des kantonalen Doppelproporzes im Kanton Basel-Landschaft – Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte
3. Formulierte Gesetzesinitiative «22.– Mindestlohn im Baselbiet»
Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Kommunale Vorlagen kommen keine zur Abstimmung. Daher können die gemeindeeigenen Plakatständer auch für eidgenössische und kantonale Abstimmungen vergeben werden. Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via E-Mail bis Freitag, 29. November 2024 an regula.fellmann@reinach-bl.ch zu richten. Bitte geben Sie darin die Bezeichnung der politischen Gruppierung sowie Name, Vorname und Anschrift der zuständigen Person an. Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und politische Gruppierungen sich an den Abstimmungen beteiligen. Die Plakatständer werden den Parteien und politischen Gruppierungen durch die Gemeinde zugelost. Die Bekanntgabe der Standorte erfolgt bis Dienstag, 3. Dezember 2024. Die Ständer stehen in der Zeit vom 28. Dezember 2024 bis 9. Februar 2025 zur Verfügung. Die bei der Gemeindeverwaltung akkreditierten Parteien wurden informiert.
Es ist zu beachten, dass zu eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen, gemäss kommunalem Wahl- und Abstimmungsreglement, kein Versand von Abstimmungsempfehlungen durch die Gemeinde angeboten wird.
Rodungsgesuch: Neubau Fischtreppe Kraftwerk «Dornachbrugg»
Die Birseck Hydro AG stellt ein Gesuch, um innerhalb der Parzellen Nrn. 2412 der Gemeinde Arlesheim und 7754 der Gemeinde Reinach 766 m2 Wald definitiv und 198 m2 temporär roden zu können. Zweck der Rodung ist der Neubau einer Fischaufstiegshilfe beim Kraftwerk «Dornachbrugg». Für die definitive Rodung wird Realersatz auf der Parzelle Nr. 2093 in Brislach geleistet.
Das Rodungsgesuch kann während 30 Tagen, d.h. vom 7. November 2024 bis am 6. Dezember 2024 in den Gemeindeverwaltungen Arlesheim und Reinach zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen zur Rodung sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist dem Amt für Wald und Wild beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach einzureichen.
Vorverkauf Jahresvignetten Grüngut
Ab 2025 wird die Entsorgung von Grüngut wieder kostenpflichtig. Jahresvignetten hierfür sind ab sofort erhältlich. Sie können online auf der Gemeinde-Website oder im Stadtbüro der Gemeinde Reinach erworben werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, sind zwei Verkaufsnachmittage geplant: Am Donnerstag, 21. November, und am Montag, 9. Dezember.
Grüngut-Einzelvignetten in Bogen à 10 Stück können ab dem 16. Dezember in den Verkaufsstellen, wo auch die Gebührensäcke erhältlich sind, gekauft werden. Auch Einzelmarken in Bogen à 5 Stück für Grosscontainer bis 800L sind ab sofort im Stadtbüro erhältlich.
Einladung zum Informationsabend «Erfolgreicher Start in den Kindergarten»
Am Montag, 25. November 2024, um 19 Uhr, findet in der Aula des Schulhaus Surbaum (Stockackerstrasse 5) der Informationsabend für die Eltern und Erziehungsberechtigten der neuen Kindergartenschülerinnen und Kindergartenschüler statt. Die Tischmesse beginnt um 19 Uhr, das Referat um 19.30 Uhr.
SEB: An- und Abmeldetermin für das 2. Semester 2024/25
Kinder, die die SEB per Ende des 1. Semesters 2024/25 (31. Dezember 2024) nicht mehr besuchen möchten, müssen bis spätestens am 30. November 2024 schriftlich abgemeldet werden. Ebenso müssen allfällige Moduländerungen bis zu diesem Datum mitgeteilt werden. Bis dann nicht ab- oder umgemeldete Kinder gelten für das 2. Semester 2024/25 (ab Januar 2025) im bisherigen Umfang als verbindlich angemeldet, was eine automatische monatliche Rechnungsstellung in der Höhe der bisher gebuchten Module für das nächste Semester zur Folge hat.
Ferner können Interessierte ihr Kind bei der Administration FeB/SEB, 061 511 63 98 oder per seb@reinach-bl.ch neu anmelden. Esther Schüpfer, Leiterin Administration FeB/SEB, steht gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Informationen und Formulare sind ebenfalls online unter www.reinach-bl.ch erhältlich.
Jagdtage Reinach
Die diesjährigen Jagdtage finden am 18. November und am 2. Dezember 2024 statt, gemeinsam mit der Gemeinde Therwil. Die Hauptzugänge zu den bejagten Gebieten werden durch die Jagdgesellschaft mit Warnschildern «Achtung Jagd» signalisiert, um Erholungssuchenden die Möglichkeit zu geben, das Jagdgebiet zu meiden. Wege sind nicht zu verlassen und Hundebesitzenden wird empfohlen, ihre Tiere in Waldesnähe an der Leine zu führen. Falls die Jagdziele nicht erreicht werden, folgen weitere Jagdtermine ohne amtliche Publikation, die ebenfalls vor Ort beschildert sein werden.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
Birsstadt-TV: Kunst in Reinach
Im Fokus der Sendung vom 11. November steht der Baustart zum Musikschulhaus.
Die Sendung wird online auf der Webseite der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
074/24 – K 1585/2024
Gesuchsteller – Swisscom (Schweiz) AG, Postfach, 4002 Basel
Projekt – Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor ohne Änderung an der Mobilfunkanlage / RECH
Parz. 1078, Graham Bell-Strasse 4
Projektverfasser – Axians Schweiz AG, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 15. bis 25. November 2024 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung