12.12.2023
Die Themen: Die Traktanden der 503. Einwohnerratssitzung, die Erwahrung des Investitionskredits für das Musikschulhaus, die Umfrage bei den Gemeinden im Kanton BL betreffend Änderung des Gesetzes über die Politischen Rechte (GpR), die Planauflage Mutation Zonenplan Siedlung, öW+A «Friedhof», die Baumfällung im Fiechten und das Feierabendkonzert.
Traktanden der 503. Einwohnerratssitzung vom 18. Dezember.
Am 19. November 2023 wurde über den Investitionskredit für den Kauf und den Umbau des Obrist - Hauses zum Musikschulhaus abgestimmt. Dem Investitionskredit wurde mit 2’449 Ja-Stimmen gegenüber 1’203 Nein-Stimmen zugestimmt. Gemäss § 15 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR, SGS-120) hat der Gemeinderat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist das Ergebnis verbindlich festzustellen (Erwahrung). Nachdem keine Stimmrechtsbeschwerde erhoben wurde, hat der Gemeinderat das Ergebnis dieser Abstimmung am 5.12.2023 ordnungsgemäss erwahrt.
Aufgrund zweier vom Landrat überwiesener Vorstösse (2023/165 und 2023/178) prüft die Landeskanzlei eine Anpassung von § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR). Bei einer Beschwerde zu Wahlen und Abstimmungen des Kantons und der Gemeinden beträgt die Frist für die Eingabe drei Tage. Die beiden Vorstösse fordern, dass diese Frist auf fünf Tage verlängert wird. Da auch die Gemeinden von einer allfälligen Anpassung der Frist bei Stimm- und Wahlrechtsbeschwerden betroffen wären, wurde ihre Haltung zur Fristverlängerung erfragt.
Die Erhöhung der Beschwerdefrist von 3 auf 5 Tage spielt für die rechtzeitige Bearbeitung der Eingabe und Behebung des Mangels aus Sicht des Gemeinderates eigentlich keine Rolle. Sie begünstigt nicht eine Wiederholung von Abstimmungen und Wahlen. Die Erhöhung der Frist verbessert aus Sicht des Volkes zwar die demokratischen Rechte, wobei 2 Tage mehr Zeit nicht wirklich etwas daran ändert, dass man die eingetroffenen Unterlagen sofort konsultieren, bzw. eine allfällige Beschwerde sofort einreichen muss. Die Erhöhung der Frist bedingt jedoch konsequenterweise auch eine Änderung von § 175 Gemeindegesetz (Beschwerdefrist wegen mangelhafter Vorbereitung der Gemeindeversammlung innert 3 Tagen). Da die Erhöhung der Frist nicht wirklich etwas daran ändert, dass eine allfällige Beschwerde sofort eingereicht werden muss, damit die Eingabe beurteilt und ein Mangel rechtzeitig behoben werden kann und konsequenterweise auch eine Änderung von § 175 Gemeindegesetz vorgenommen werden müsste, erachtet die Gemeinde die Erhöhung der Frist von 3 auf 5 Tage nicht als sinnvoll und unterstützt diese nicht.
Der Einwohnerrat hat am 27. November 2023 die Mutation des Zonenplans Siedlung, Teilplan 1, Zweckänderung der Zone öW+A «Friedhof» in öW+A «Friedhof / Heizzentrale» beschlossen.
Das öffentliche Planauflageverfahren wird gestützt auf § 31 des kant. Raumplanungs- und Baugesetzes vom 15. Dezember bis zum 18. Januar 2024 durchgeführt.
Die Mutation kann im Gemeindezentrum im Eingangsbereich (während der Öffnungszeiten) oder auf www.reinach-bl.ch eingesehen werden (Stichwortsuche: Heizzentrale Fiechten). Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet einzureichen an: Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach.
Auf dem Spielplatz Fiechten musste ein Ahorn gefällt werden. Der Baum war leider nicht mehr gesund und daher brüchig. Einige Äste des Baumes sind bereits abgebrochen. Für den gefällten Baum wird ein Ersatz gepflanzt.
Am Mittwoch, 20. Dezember 2023 spielen Schülerinnen und Schüler von Jannike-Linn Herr (Klavier/Keyboard) und Jan Henrik Rau (Gitarre/E-Gitarre) um 18 Uhr in der Aula Bachmatten.
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
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